01.12.2022
Nichterscheinen bei Frisör, Kosmetik oder Fußpflege wird in einigen Salons zwischenzeitlich voll abgerechnet - zu häufig wurden einfach Termine gebucht und die Kundschaft ist ohne Absage nicht erschienen. Ähnlich geht es ambulanten Pflegediensten und Selbständigen in der Pflegebranche oder sagen wir doch wie es ist: in der Pflegewirtschaft. Patienten sind zu anderen Terminen außer Haus oder gar im Krankenhaus und dem Dienstleister wird nicht abgesagt. Solche unnötige Anfahrten, sogenannte Fehlanfahrten bei ambulanten Patient*innen sind mehr als ärgerlich - auch für Kund*innen, wenn ihnen die Leistung (zu recht) in Rechnung gestellt wird.
Jahrelang ist jedoch eine In-Rechnung-Stellung von Seiten der meisten Pflegedienste nicht erfolgt, ebenso wie bei anderen Dienstleistern wie Frisören und Fußpflege. "Echte" Fehleinsätze sind wirtschaftlich nicht kompensierbar und das Verständnis der Kund*innen muss durch einheitliches Vorgehen entsprechend geschaffen werden. Dabei geht es um rechtzeitiges Absagen, aber auch um den Unterschied zwischen Verweigerung, Ablehnung und Nichtinanspruchnahme.
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